Festsitzen

die Multibandtherapie

Die „feste Zahnspange" ist eine festsitzende kieferorthopädische Apparaturen welche fest im Mund des Patienten angebracht ist und dadurch kontinuierlich 24 Stunden wirken kann. Die Dauer der Behandlung verkürzt sich im Vergleich zur herausnehmbaren Therapie.

 

Antworten

auf häufig gestellte Fragen zur festsitzenden Behandlung

  • Kann man mit einer festen Zahnspange alles essen? ▼▲

    Im Prinzip ja. Aber Kaugummi oder zähe Karamelbonbons können sich leicht in den Brackets verheddern und die Zahnspange beschädigen. Ebenso ist Vorsicht bei harten Lebensmitteln geboten, wie zum Beispiel bei Möhren.

  • Wie verträglich sind die verwendeten Materialien im Mund? ▼▲

    Alle Materialien, die sich im Mund des Patienten befinden, unterliegen den strengen Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG), müssen das CE-Zeichen tragen und sind somit in der Regel gut verträglich. Natürlich gibt es auch besonders gut verträgliche Materialien wie Brackets aus Reintitan oder Keramikbrackets. Hier hat gerade die deutsche Dental-Industrie in den letzten Jahren sehr viel zum Wohle des Patienten entwickelt und ist deshalb in vielen Segmenten weltweit führend. Ein eventuell etwas höherer Preis sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein.

  • Was ist, wenn ein Bracket locker geworden ist? ▼▲

     

    Sie sollten dann umgehend mit Ihren Kieferorthopäden einen Termin vereinbaren, damit das Bracket entweder ausgetauscht oder neu befestigt werden kann.

  • Können am Anfang der Behandlung Schmerzen auftreten? ▼▲

     

    Ja, das kann schon sein, denn schließlich werden die Zähne ja gezwungen, sich zu bewegen. Das geht in der Regel aber schnell vorbei und ist auszuhalten. Sie können aber jederzeit in solchen Fällen auch ohne Anmeldung zu Ihrem Kieferorthopäden gehen oder ihn anrufen, damit geklärt werden kann, ob nicht etwas anderes als Ursache hinter den Zahnschmerzen steckt.

  • Wie reinige ich meine Zähne am Besten? ▼▲

    Bei der festsitzenden Behandlung wird die Zahnpflege durch die Brackets und die Bögen etwas erschwert. Es ist wichtig, dass der Patient die Pflegetipps, die er immer in der Praxis bekommt, regelmäßig beherzigt. So muss die Art und Weise des Zähneputzens etwas geändert werden und man sollte auch spezielle Zahnbürsten verwenden, mit denen man die versteckteren Stellen auch wirklich erreicht. Das Zähneputzen nach jeder Mahlzeit ist jetzt noch wichtiger, weil sich schneller Zahnbeläge bilden können, was in Folge auch zur Demineralisierung (Entkalkung) der Zähne führen kann und die Kariesanfälligkeit erhöht. Und es wäre doch schade, wenn Sie am Ende der Behandlung zwar gerade aber beschädigte Zähne haben.

    Neue Bürsten putzen besser

    Eine weiche Zahnbürste ist besser geeignet als eine harte. Ganz wichtig in jedem Fall ist, dass Sie Ihre Zahnbürste regelmäßig gegen eine neue austauschen, ideal ist alle 3 Monate. Dies gilt natürlich auch für die Bürstenköpfe von elektrischen Zahnbürsten.

    Spezielle KFO-Zahnbürsten

    Auch in den schlecht zugänglichen Zahnzwischenräumen ist es wichtig, gut zu putzen. Dazu gibt es verschiedene Hilfsmittel, wie zum Beispiel sogenannte Interdentalbürsten. Damit kommt man sehr gut in diese Zwischenräume. Nehmen Sie sich genügend Zeitfür eine gründliche Reinigung. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an, welche Interdentalbürsten er empfiehlt. Im Gegensatz zu normalen Zahnbürsten sind bei der KFO-Zahnbürste die Außenborsten länger, die Innenborsten kürzer. Außerdem sind die Borsten leicht v-förmig angeordnet. Durch diese besondere Form können sowohl Zähne als auch Brackets in einem Putzgang gereinigt werden.

    Verwendung von Zahnseide

    Die Verwendung von Zahnseide zur Reinigung der Zahnzwischenräumen ist bei festsitzenden Spangen grundsätzlich möglich aber schwierig, denn die Zahnseide muss mühsam eingefädelt werden.

    Zusätzliche Pflege
    Die einmal wöchentliche Verwendung eines hochprozentigen Fluoridgels als Ergänzung der Mundhygienemaßnahmen ist empfehlenswert.

    Professionell: die Pflege in der Praxis
    So gut Sie Ihre Zähne auch selbst pflegen, mit den Mitteln, die der Zahnarztpraxis zur Verfügung stehen, geht es noch besser. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, ergänzend zu Ihrer eigenen Zahnpflege in bestimmten Abständen die Vorteile der professionellen Zahnpflege in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Profi-Pflege können z.B. auch hartnäckige Ablagerungen beseitigt werden, die sonst ein guter Nährboden für Bakterien wären. Sprechen Sie das Praxisteam darauf an.

  • Wie lange dauert die Behandlung? ▼▲

     

    Das hängt ganz von der jeweiligen Ausgangslage und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung ab. Als erste Orientierung ist
    ein Zeitraum von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren realistisch.

  • Was kostet die Behandlung? ▼▲

    Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die ästhetische Korekturen ausschließt. Sie sind privat zu bezahlen. Die GKV kommt dafür nicht auf. Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen: 1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag als Eigenanteil an den Zahnarzt zu zahlen. 2. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten, sofern der erfolgreiche Abschluß durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bei den über 18-jährigen erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn auch ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wie oben geschildert. Frag den Kieferorthopäden! Außervertragliche Behandlungen sind in jedem Umfang immer möglich. Kostenangebot vom Kieferorthopäden/in einholen. Wie bei allen Fachdisziplinen im Gesundheiswesen, ist auch in der Kieferorhtopädie das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung begrenzt. Um eine optimale Versorgung des Patienten zu gewährleisten, bieten wir sinnvolle Optimierungsleistungen (außervertragliche Leistungen) an, die individuell vereinbart werden können. In diesem Fall kann eine bereits abgeschlossene Zusatzversicherung zur Kostendeckung sinnvoll sein.

    Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die 1. Beratung beim Kieferorthopäden? Eine Beratung beim Kieferorthopäden wird von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig vom Alter des Patienten und Schweregrad der Fehlstellung.

     

    Was zahlt die private Krankenkasse?

    Die privaten Krankenversicherungen erstatten entsprechend Ihres gewählten Versicherungstarifes. Der Patient sollte vor Behandlungsbeginn den individuell von uns aufgestellten Heil- und Kostenplan seiner Versicherung (und bei beihilfeberechtigten Patienten auch der Beihilfestelle) einreichen und sich vergewissern, welche Leistungen von der Versicherung (bzw. Beihilfestelle) übernommen werden und wie hoch der mögliche Selbstbehalt ist.


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